Heckenschnitt

Radikaler Heckenschnitt erst ab 1. Oktober erlaubt

Zwischen dem 1. März und dem 30. September jedes Jahres dürfen Hecken nicht stark geschnitten oder gar entfernt werden. Auch Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen nicht zerstört oder stark geschnitten werden. Das bedeutet auch: Feldwege dürfen nicht gerodet werden.

Verboten ist aber nur ein Radikalschnitt auf weniger als 30 Centimeter. Durchaus erlaubt ist hingegen ein Pflegeschnitt der Hecke. Und den solltest du auch ruhig machen, um die Hecke in Form zu halten.

Im Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes heißt es wörtlich: "Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. (Quelle: § 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG)".