Achtung !!!
Inbetriebnahme der Brauch,-und Trinkwasseranlage
Werter Pächter und Gartenfreunde,
die jährliche Inbetriebnahme der nicht winterfesten Brauch,- u.Trinkwasseranlage
erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von der Witterung.
Der erste Probelauf am 20.03.2020 verlief negativ,
da nicht alle Trinkwasserhähne geschlossen waren
und es teilweise zu Überschwemmungen in einigen Gärten kam.
Am 28.03.2020 möchten wir spätestens die Trinkwasseranlage in Betrieb nehmen.
Deshalb noch einmal die Bitte:
Schließen Sie bitte sofort alle Ihre Wasserhähne !!!
Hinweis : Aus gegebenen Anlaß weisen wir darauf hin,
dass nur die durch den Vorstand der IG OW e.V. eingesetzten Beauftragten berechtigt sind,
die Wasseranlagen in den Blöcken wieder in Betrieb zu nehmen !
Der Vorstand
Ch.-J.Eimecke
Information an alle Mitglieder der IG“Oberwarnow e.V.
Sehr geehrte Pächter und Gartenfreunde,
Es liegt der Entwurf einer neuen Satzung vor, die wir in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt,Steuerberater und Finanzamt, hinsichtlich der Anerkennung als gemeinnütziger Verein, erarbeitet haben. Diese Überarbeitung ist notwendig geworden, um mit diesem Status, steuerliche Belastungen auszuschließen und finanzielle Unabdingbarkeiten nicht entstehen zu lassen. Dazu ist es erforderlich, dass sich alle Mitglieder der IG zeitnah mit dem Entwurf beschäftigen, um ggf. Änderungen/Vorschläge und Bemerkungen rechtzeitig einzureichen, die dann mit den o.g. Partnern auf Machbarkeit geprüft und als Vorlage auf der Mitgliederversammlung 2020 bestätigt werden können. Der Entwurf kann bei unseren VS-Mitgliedern Frau Ch.-J.Eimecke (Tel.0381 6860512) / A15 und Herrn Braasch (Tel.0176 48848234) / B07 abgefordert werden. Bei Entgegennahme des Entwurfes der Satzung bitten wir um vorhergehende Anmeldung, damit Sie den Erhalt dieses Dokumentes mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Der Vorstand
i.V.Ch.-J.Eimecke
Rostock, d. 06.11.2019
Turnusmäßige (2./5.Jahre) Dichtigkeitsprüfung Ihrer Abwassersammelanlage nach DIN EN 1610 und Satzung der IG OW §13 (3) v. 28.03.2015
Werter Pächter und Gartenfreunde,
nach Erhalt unserer Information und Ihrer Erklärung und Unterschrift zur
Abwasserentsorgung (30.04.2012) in Ihrer Parzelle, sind alle Pächter informiert,
dass turnusgemäße Überprüfungen Ihrer Abwasseranlage durchzuführen sind. Aus diesem
Anlass weisen wir darauf hin, dass dieses Jahr die 5 Jahresfrist zur Prüfung ausläuft.
Wir haben zu Ihrer Unterstützung einen Prüfer vom Verband der Gartenfreunde für
unsere Anlage gewinnen können, der auch preislich sehr gut in unser Konzept passt.
Empfehlenswert ist auch der Zusammenschluss mehrerer Pächter für einen Prüfungstermin!
Anerkannter Prüfer ist zu erreichen unter :
Wilfried Ehmke Tel.Nr.: 0381 724479
Der Vorstand
i.V.Ch.-J.Eimecke
An die Mitglieder der IG Oberwarnow e.V.
Abwasserentsorgung in unserer Anlage
Gemäß §60(1) des Wasserhaushaltsgesetzes des Amtes für Umweltschutz-und Wasserbehörde
sind in gärtnerisch-und/oder zu Erholungszwecken genutzten Parzellen Abwassersammelbehälter
entsprechend der Normen DIN 1986-100 , 2008-05 , 1986-3 und 12566-1 vorgeschrieben und zu
nutzen.
Die Dichtigkeitsnachweise sind alle 2 bzw. 5 Jahre nachzuweisen.
Die Durchführung der Dichtigkeitsprüfung muss nach den Normen der DIN 1986-30 und
EN 12566-1 sowie EN 1610 erfolgen.
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin ,dass der Vorstand zukünftig stichpunktartig bei
Begehungen Kontrollen vornehmen wird.
Die Dichtigkeitsnachweise sind entsprechend vorzulegen.
Verstöße gegen das Landeswassergesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 134 1/1 dar
und können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.
Für Rückfragen zu Fachfirmen oder anderen diesbezüglichen Sachfragen stehen die Vorstands-
mitglieder gerne zur Verfügung.
Rostock , den 22.11.2015
Reinhardt Ode
Vorsitzender